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   OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07   

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OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07 (https://dejure.org/2008,10606)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.07.2008 - 1 U 1210/07 (https://dejure.org/2008,10606)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 1 U 1210/07 (https://dejure.org/2008,10606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34 S. 1
    Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1943
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Dabei maßgeblich zu klären ist, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden sollte (BGHZ 125, 258, 268).

    Die Parteien eines Vertrages haben es daher nicht in der Hand, durch die von ihnen gewählte Vertragsgestaltung die Amtspflichten der Baubehörde auszuweiten und im Ergebnis durch vertragliche Vereinbarung den Schutzzweck der Amtspflicht festzulegen (BGHZ 125, 258, 268).

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Auf den so beschriebenen Vertrauensschutz können sich all diejenigen berufen, auf deren Interessen bei der Baugenehmigungserteilung in individualisierter und qualifizierter Weise Rücksicht zu nehmen war und die im berechtigten schutzwürdigen Vertrauen auf den Bescheid unmittelbar die Verwirklichung des konkreten Bauvorhabens in Angriff nehmen wollen und zu diesem Zweck konkrete Aufwendungen für die Planung und Durchführung des Vorhabens tätigen (BGHZ 122, 317, 321; BGHZ 142, 259, 272 f.; BGHZ 39, 358).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 118/88

    Wann haftet die Gemeinde für die Überplanung kontaminierter Grundstücke?

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Durch die Baugenehmigung soll dem Bauherrn eine verlässliche Grundlage für seine wirtschaftlichen Dispositionen verschafft werden (vgl. BGHZ 60, 112, 116; BGHZ 109, 380, 394).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Auf den so beschriebenen Vertrauensschutz können sich all diejenigen berufen, auf deren Interessen bei der Baugenehmigungserteilung in individualisierter und qualifizierter Weise Rücksicht zu nehmen war und die im berechtigten schutzwürdigen Vertrauen auf den Bescheid unmittelbar die Verwirklichung des konkreten Bauvorhabens in Angriff nehmen wollen und zu diesem Zweck konkrete Aufwendungen für die Planung und Durchführung des Vorhabens tätigen (BGHZ 122, 317, 321; BGHZ 142, 259, 272 f.; BGHZ 39, 358).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Auf den so beschriebenen Vertrauensschutz können sich all diejenigen berufen, auf deren Interessen bei der Baugenehmigungserteilung in individualisierter und qualifizierter Weise Rücksicht zu nehmen war und die im berechtigten schutzwürdigen Vertrauen auf den Bescheid unmittelbar die Verwirklichung des konkreten Bauvorhabens in Angriff nehmen wollen und zu diesem Zweck konkrete Aufwendungen für die Planung und Durchführung des Vorhabens tätigen (BGHZ 122, 317, 321; BGHZ 142, 259, 272 f.; BGHZ 39, 358).
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68

    Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Durch die Baugenehmigung soll dem Bauherrn eine verlässliche Grundlage für seine wirtschaftlichen Dispositionen verschafft werden (vgl. BGHZ 60, 112, 116; BGHZ 109, 380, 394).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Es bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten des Anwendungsfalls (BVerfGE 45, 187, 246).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Der Rechtsstaat schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechtspositionen (BVerfGE 13, 261, 271).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Gesichtspunkte, die einen Vertrauensschutz ausschließen, sind nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB anzusetzen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGHZ 134, 268 ; BGH, BGH-Report 2002, 626 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
    Als maßgebliches Auslegungskriterium für das das Tatbestandmerkmal "Amtspflicht" prägende Normverständnis ist bei einer wertenden Betrachtung das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip (BVerfGE 45, 142 ) heranzuziehen.
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92

    Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 A 10281/05

    Solaranlage an Windkraftstandort

  • OLG Koblenz, 26.04.2006 - 1 U 749/05

    Amtshaftung wegen der Aufhebung einer Baugenehmigung; Berücksichtigung des

  • LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 O 175/12

    Amtshaftungsansprüche wegen einer vermeintlich verzögerten und inhaltlich

    Die Vertragsparteien haben es nämlich nicht in der Hand, durch eine Vertragsgestaltung wie hier den Schutzbereich der Amtspflichten der Bauaufsichtsbehörde uferlos dahin zu erweitern, daß jedes beliebige Vermögensinteresse darunter fällt (BGH NJW 1994, 1647; OLG Koblenz BeckRS 2009, 09267).
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